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Lohn & Gehalt

Ihre *Lohnabrechnung 
Sicher. Gesetzeskonform. Entlastend.

Sie haben es satt, sich ständig mit neuen Gesetzesregelungen auseinanderzusetzen?

 

Sie möchten bei *Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Nummer sicher gehen?

 

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 

Wachsende tarifliche und gesetzliche Vorschriften sowie ständige Neuerungen im Bereich der Meldepflichten erfordern umfassende Fachkenntnisse, um eine korrekte *Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen.

 

Durch regelmäßige Fortbildungen stellen wir sicher, dass alle aktuellen steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Wir übernehmen die komplette Abwicklung der *Lohn- und Gehaltsabrechnung – einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.

Unser Leistungsspektrum

  • Laufende *Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • Brutto- oder Nettolohnabrechnungen

  • Berechnung der *Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags

  • Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Erstellung von *Lohnsteueranmeldungen

  • Erstellung der Beitragsnachweise für Krankenkassen

  • Jahresmeldungen, An-, Um- und Abmeldungen zur Sozialversicherung

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Über mich

Ihre
Mehrwerte

Kostenersparnis

Sie sparen Fixkosten, da Sie nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen.

Kompetenz

Langjährige Erfahrung und ständige Weiterbildung sichern höchste Qualität.

Flexibilität

Wir reagieren schnell und arbeiten unabhängig von starren Bürozeiten.

Sicherheit

Ihre Abrechnung bleibt rechtssicher, pünktlich und zuverlässig.

KONTAKT

ebs Bremen – Ihr Fachbüro für *Buchhaltung, *Lohnabrechnung und betriebswirtschaftliche Beratung. 

Zuverlässig, persönlich und flexibel – für kleine und mittelständische Unternehmen.

Impressum     Datenschutz     AGB

© 2026 ebs Bremen 

* Unsere Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen beschränken sich auf die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.

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